Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung:
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge welche die Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft (im Folgenden kurz: BÖV) mit Kunden schließt.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden selbst dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Kunde in eigenen Bestell- oder Geschäftsunterlagen auf sie Bezug nimmt und die BÖV ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Richtigkeit und Vollständigkeit
    Trotz sorgfältiger Auswahl von Autoren und Referenten kann die BÖV weder für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr vertriebenen Informationen Gewähr leisten noch eine entsprechende Haftung übernehmen.
  3. Preise
    Alle Preise sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – exklusive der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet (Nettopreise).
    Preisänderungen zwischen Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten, wenn die vereinbarte Lieferzeit zwei Monate überschreitet.
    Die Lieferkosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden separat verrechnet.
  4. Lieferung
    Die bestellte Ware wird – ausgenommen bei Verbrauchergeschäften – auf Gefahr und Kosten des Kunden per Post oder durch einen Kurierdienst an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
    Die BÖV führt Bestellungen unverzüglich aus. Stößt die prompte Ausführung einer Bestellung aus besonderen Gründen auf ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Hindernis, kann die Lieferfrist in Einzelfällen dreißig Tage übersteigen.
    Reklamationen werden – ausgenommen bei Verbrauchergeschäften – nur innerhalb von acht Tagen ab der Lieferung berücksichtigt; der Kunde muss die Nummer und das Datum der Rechnung bekannt geben.
    Die Versandkostenpauschale gilt ausschließlich für das Inland. Für Lieferungen in das Ausland werden die Versandkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
  5. Onlineangebote
    Zugriff auf und demnach das Recht auf Benutzung von Onlineangeboten der BÖV haben nur diejenigen namentlich genannten Personen, die in der schriftlichen Vereinbarung der BÖV als Benutzer angeführt sind, bzw. deren Mitarbeiter. Eine Nutzungsberechtigung besteht mangels anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung nur für genau eine natürliche Person. Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der Nutzungsberechtigung aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Die für den Zugriff benötigten Passworte werden den Benutzern vom Administrator übermittelt. Das Passwort und die Benutzerkennung werden dem jeweiligen Benutzer höchstpersönlich erteilt; sie sind von diesem sorgfältig zu bewahren und dürfen insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde muss jeden Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges unverzüglich der BÖV melden; er haftet für alle Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten oder durch deren Weitergabe an Dritte entstehen.
    Die BÖV erteilt den rechtmäßigen Benutzern die (nicht-ausschließliche) Bewilligung, enthaltenen Werke und Leistungen zum nicht-öffentlichen Gebrauch zu nutzen, soweit diese Nutzungen weder der normalen Verwertung entgegenstehen noch die berechtigten Interessen der BÖV unzumutbar beeinträchtigen; systematisches Herunterladen, Weiterverkauf und Sublizenzierung von Inhalten sind jedenfalls verboten. Die BÖV ist berechtigt, durch technische Maßnahmen eine Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu überwachen und sicherzustellen, sofern dies die Interessen des Nutzers bzw. die normale Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt.
    Sollte der Kunde sich vertragswidrig verhalten ist die BÖV berechtigt, dem Kunden den Zugang zu sperren. Die BÖV gewährleistet nicht die ununterbrochene Zugänglichkeit seiner Datenbanken. Nichtsdestoweniger wird sie sich im Fall einer Betriebsstörung um deren ehestmögliche Behebung bemühen.
    Ansprüche des Kunden, insbesondere aus Gewährleistung und Schadenersatz, sind im jeweils weitestmöglichen Umfang ausgeschlossen.
  6. Rücknahme
    Lieferungen mit Rückgaberecht werden nur innerhalb der vereinbarten Frist und im verlagsneuen Zustand zurückgenommen. In jedem Fall sind die Rechnungsnummer und das Bezugsdatum anzugeben. Die BÖV behält sich vor, 10 % des Bezugspreises als Bearbeitungsentgelt zu verrechnen.
  7. Zahlung
    Rechnungen der BÖV sind jeweils ohne Skontoabzug sofort nach Erhalt spesenfrei zu bezahlen. Im Fall des Verzuges mit auch nur einem Teil des Rechnungsbetrages sind Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu leisten. Darüber hinaus ist der säumige Kunde zum Ersatz der zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten verpflichtet.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Der Übergang des Eigentums an sämtlichen gelieferten Waren steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages. Wenn ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens auf eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware greift, hat der Kunde unverzüglich erstens die BÖV davon zu benachrichtigen und zweitens den Dritten auf die Eigentumsverhältnisse aufmerksam zu machen.
  9. Schlussbestimmungen
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 175/1988).
    Erfüllungsort ist Wien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge können nur schriftlich geändert oder ergänzt werden; dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen vom Schriftformerfordernis. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträgen ist – ausgenommen Verbrauchergeschäfte – ausschließlich das die Handelsgerichtsbarkeit für den dritten Wiener Gemeindebezirk ausübende Gericht zuständig.
  10. Weitere Sonderbestimmungen für Verbrauchergeschäfte
    Ein Kunde, der Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG ist, kann grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Kunden oder einem von ihm benannten Dritten, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung geordert hat, beginnt die Frist erst ab Zugang der letzten Ware zu laufen. Gleiches gilt bei Teilsendungen. Fristgerechte Absendung der Rücktritts- oder Widerrufserklärung reicht zur Fristwahrung aus. Die Erklärung des Rücktritts bzw. Widerrufs ist an keine bestimmte Form gebunden und kann unter Verwendung des von der BÖV dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Widerrufsformulars erfolgen.
    Im Fall des Rücktritts werden die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware vom Verbraucher getragen.
    Ausnahmsweise kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der die BÖV – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, bei Verträgen über Skripten und Zeitschriften mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen und bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn die BÖV – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 oder § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat.
    Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
    Verträge, durch die sich die BÖV zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, können vom Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres gekündigt werden. Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.
    Im Fall von Streitigkeiten iS der VO(EU) 524/2013 weisen wir auf die Online Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/odr hin.